HOW TO
QUERAUFSTIEG

Entdecke deine Möglichkeiten

ZEITAUFWAND VORERFAHRUNG VERGÜTUNG

Direkter Aufstieg
als Quereinsteiger:in

Der direkte Einstieg ermöglicht den schnellsten Start. Du kannst sofort in einer Kanzlei beginnen und lernst parallel im Arbeitsalltag. Eine feste Ausbildungsdauer gibt es nicht. Der Lernfortschritt hängt von deinen Aufgaben und deinem Einsatz ab.

Betriebliche
Umschulung

Die betriebliche Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre in Vollzeit, kann aber auch in Teilzeit (bis zu 36 Monate in Ausnahmen) absolviert werden. Sie folgt dem dualen Prinzip: praktische Arbeit in der Kanzlei kombiniert mit Berufsschule.

Überbetriebliche
Umschulung

Auch hier beträgt die Dauer in der Regel zwei Jahre in Vollzeit, alternativ 30 Monate in Teilzeit. Der Unterricht findet beim Bildungsträger statt, ergänzt durch ein Pflichtpraktikum in einer oder mehreren Kanzleien. Die Praktikumsdauer variiert je nach Region zwischen 6-12 Monaten).

Direkter Aufstieg
als Quereinsteiger:in

Für den Direkteinstieg brauchst du keine bestimmte Ausbildung. Wichtiger sind Organisationstalent, Zuverlässigkeit, Kommunikationsstärke und Interesse an administrativen oder buchhalterischen Abläufen. Vorwissen aus Büro-, Verwaltungs- oder kaufmännischen Tätigkeiten ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.

Betriebliche
Umschulung

Ein mittlerer Schulabschluss ist die gängige Voraussetzung. Quereinsteiger:innen mit kaufmännischem Hintergrund oder Berufserfahrung im Büro profitieren, weil ihnen organisatorische oder kommunikative Abläufe oft vertraut sind. Auch ohne klassische Erstausbildung kann ein Zugang möglich sein, wenn du beispielsweise bereits mehr als vier Jahre Berufserfahrung vorweisen kannst.

Überbetriebliche
Umschulung

Für die überbetriebliche Umschulung benötigst du einen Schulabschluss. Viele Bildungsträger führen außerdem einen kurzen Eignungstest oder ein Beratungsgespräch durch, um sicherzustellen, dass der Beruf zu dir passt. Je nach Anbieter kann eine abgeschlossene Erstausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung von Vorteil sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Direkter Aufstieg
als Quereinsteiger:in

Da du regulär angestellt bist, erhältst du ein Gehalt, das sich an der jeweiligen Tätigkeit, deiner Qualifikation und Region orientiert. Das Gehalt liegt meist etwas unterhalb einer vollqualifizierten Fachkraft, aber über dem Niveau eines klassischen Ausbildungsgehalts.

Betriebliche
Umschulung

Während der betrieblichen Umschulung erhältst du in der Regel eine monatliche Vergütung von der Kanzlei. Diese orientiert sich am Ausbildungsniveau und kann – abhängig vom Betrieb und den individuellen Voraussetzungen – durch Fördermittel (z. B. Bildungsgutschein) ergänzt werden.

Überbetriebliche
Umschulung

Bei überbetrieblichen Umschulungen besteht in der Regel kein Anstellungsverhältnis. Die Lebenshaltungskosten werden über Fördermittel (z. B. Bildungsgutschein, Übergangsgeld oder Zuschüsse der Agentur für Arbeit bzw. Rentenversicherung) finanziert. Eine zusätzliche Vergütung durch Kanzleien ist unüblich, da das Praktikum meist unbezahlt ist.

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